Demokratie in der Schule
„Wo ich beteiligt bin, kann ich mitbestimmen!“
Foto: Hertha Hurnaus für PPAG Architekten
Demokratien leben von der Beteiligung der Bevölkerung. Schule soll helfen, Demokratie zu lernen und zu leben. Deshalb werden Schülervertretungen in allen Klassen gewählt. Sie setzen sich für die Anliegen ihrer Klassenkolleginnen und -kollegen ein und können bei vielen schulischen Angelegenheiten mitbestimmen.
Gewählt werden an der Berufsschule:
- Klassensprecherinnen und -sprecher
Sie werden in allen Klassen und von den jeweiligen Schülerinnen und Schülern gewählt. - Tagesprecherinnen und -sprecher
Sie werden für den jeweiligen Schultag von allen Schülerinnen und Schülern der Schule gewählt. - Schulsprecherinnen und -sprecher
Sie werden von den Tagessprecherinnen und -sprechern sowie ihren Vertretungen gewählt.
Sie alle vertreten die Interessen der Schülerinnen und -schüler gegenüber den Lehrenden, der Direktion und der Schulbehörde. Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) dürfen sie mitentscheiden und ihre Anliegen einbringen.
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Der SGA ist das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von Schülerinnen und -schülern sowie den Lehrenden. Die Entscheidungs- und Beratungskompetenzen des SGA sind sehr weitreichend. Details finden Sie unter § 64 SchUG.
Zwei Mal im Jahr trifft sich der SGA. In ihm vertreten sind Lehrerinnen und Lehrer, die Schulsprecher und die Vertretungen, sowie die Schulleitung.